Gründung des „Dachverbandes der Tierhalter“
Landau, 03.10.2012.
Der „Tag der Deutschen Einheit“ ist der Gründungstag des „Dachverbandes der Tierhalter“ und könnte auch zum „Tag der Einheit der Tierhalter“ werden.
In den Räumlichkeiten des Reptiliums wurde der „DACHVERBAND DER TIERHALTER“ (DVTH) als Gegengewicht zu Tierrechtsorganisationen, die ein Verbot der Exotenhaltung fordern, gegründet.
Ziel des Verbands ist es, nicht nur über eine fach- und sachgerechte Tierhaltung aufzuklären, sondern auch den Bestrebungen des Gesetzgebers - unter dem Einfluss selbsternannter Tierrechtsorganisationen - entgegenzuwirken, die die exotische Heimtierhaltung immer weiter an den Rand drängen.
Der Dachverband kämpft für die Rechte der Tierhalter und sieht die Tierhaltung als ein Kulturgut des Menschen, das es zu schützen gilt.
Wo einzelne Vereine zu schwach sind, soll der neue Verband in Berlin und Bonn, aber auch in den Ländern, kraftvolle und effektive Lobbyarbeit leisten.
Zum ersten Präsidenten des DVTH e.V. i.G. wurde Michael Haitz gewählt.
Stellvertretende Vorsitzende sind Vertreter aus der Industrie, Zoologischen Einrichtungen und des Handels, namentlich Frank Fricke (Riff Imports), Uwe Wünstel (Reptilium Landau) und Norbert Zajac (ZooZajac).
Die Finanzen werden vom Aquarianer Frank Ringelmann (D.C.G.) verwaltet, als Schriftführer wurde der Redakteur der Schildkrötenzeitschrift Marginata, Hans – Dieter Philippen gewählt.
Als einer seiner ersten und wichtigsten Aufgabenfelder sieht der neue Dachverband die Notwendigkeit, den Belangen der Tierhalter wieder eine Stimme gegenüber Politik und Verwaltung zu geben und dafür zu sorgen, dass die Tierhaltung, insbesondere die Exotenhaltung, in der Gesellschaft wieder positiv wahrgenommen wird.
Darüber hinaus gilt es sich mit Fach- und Sachverstand vehement gegen die absolut unberechtigten und unbegründeten Verbotsforderungen von sogenannten Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen zu stemmen. Tierhaltung einer entsprechend umfassenden Sachkunde bedarf, muss in diesem Zusammenhang nicht weiter ausgeführt werden.
Dass eine verantwortliche Tierhaltung einer entsprechend umfassenden Sachkunde bedarf, muss in diesem Zusammenhang nicht weiter ausgeführt werden.