Schutzstatus Bombina bombina + Hyla arborea

  • Moin moin,

    Bombina bimbina ist geschützt und darf nicht ohne Sondergenemigung gehalten werden! Eine entnahme aus der Natur kann/wird strafrechtlich verfolgt...
    Ob das auch für Hyla aborea gillt weiß ich nicht. Aber da alle in Europa lebenden Amphibien und Reptilien vom aussterben bedrot sind...

    Als Unken kommen eigentlich nur Bombina orientalis richtig in Frage. Als Laubfrosch wäre Hyla cinerea sehr empfehlenswert.

    Gruß

  • Ok dann hab ich nicht richtig gelesen... Aber es ändert nichts daran das die Haltung ohne Ausnahmegenemigung strafbar ist. In seinem Profil habe ich gelesen, das er auch Bombina (variegata) variegata zu seinem Besitz zählt. Diese dürfen ebenso nur mit Ausnahmegenemigungen gehalten werden! Ich hoffe er hat eine solche.

    Gruß

  • Nachzuchten europ#ischer Laubfrösche habe ich auch schon einige Male in Zoogeschäften gesehen, mit Genehmigung darfst du diese auch halten, wenn mich nicht alles täuscht.
    Gruß,
    Daniel

  • Ich hoffe er hat eine solche.

    Das hättest du ihn vielleicht per PN fragen können, bevor du ihm hier indirekt das Gegenteil unterstellst (so mein Eindruck)?

    Sagen wir mal so, es wäre schon ziemlich dämlich unvorsichtig sich in einem Profil mit einer Tierart zu brüsten, deren Haltung einer Genehmigung bedarf und diese dann nicht zu haben. Ich denk daher mal positiv. Zumal ich davon ausgehe, dass eine besondere Farbform wie er sie sucht vielleicht erst durch Selektion auf selbiges Merkmal in Gefangenschaft entstanden ist. Ich hoff einfach, dass Achim sich hierzu nochmals meldet :!:

    Gruß Jenny

  • Das hättest du ihn vielleicht per PN fragen können, bevor du ihm hier indirekt das Gegenteil unterstellst (so mein Eindruck)?

    Als Unterstellung war das nicht gedacht, falls es so herrüber gekommen ist, entschuldige ich mich natürlich dafür, da es nie meine Absicht war!

    Zitat

    Sagen wir mal so, es wäre schon ziemlich dämlich unvorsichtig sich in einem Profil mit einer Tierart zu brüsten, deren Haltung einer Genehmigung bedarf und diese dann nicht zu haben.

    Es gibt Leute die öffentlich machen das sie im besitz von illegalen Drogen und Waffen sind. Warum soll es dann nicht auch Leute geben, die öffentlich machen das sie Arten halten die ohne Ausnahmegenemigung nicht gehalten werden dürfen? Was jetzt aber keine Unterstellung sein soll!!

    Ich habe schon öffters in anderen Foren gelesen, das Personen Tiere halten, die nichteinmal Privatzoos (Zoos in hand einer Person [außgenommen Hagenbeck etc.]) besitzen dürfen. Leider boomt der Illegale Handel mit Exoten so stark das teils ganze Bestände bedroht sind...

    Und wie gesagt, ich wollte cauliflower1 nie und nimmer etwas unterstellen, deshalb an dieser Stelle nocheinmal SRY.

    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,

    ich habe diese Beiträge mal abgetrennt, sie hatten in den Kleinanzeigen nichts zu suchen. Auch wenn ich der Meinung bin, dass man diese Frage sicherlich besser erstmal per PN hätte klären können lasse ich die Beiträge bestehen, da es in dem Sinne kein Spam ist.

    Zudem lese ich hier immer von Sondergenehmigungen. Ich kann zwar nicht für alle Bundesländer sprechen aber nach meinen Informationen sind die Tiere - mit einem entsprechenden Nachzuchtbeleg - nur meldepflichtig. Eine Entnahme aus der Natur ist natürlich streng verboten. Auf den großen Börsen gibt es immer wieder kleine Jungfrösche/-unken die man ganz normal mit Papieren kaufen kann.

    Insofern ist die Anzeige keinerlei Problem.

    LG, Robert

  • "Sondergenehmigungen" braucht es hin und wieder schon. Ein entfernter Bekannter hat Giftschlangen gezüchtet und für Serum gemolken, der brauchte tatsächlich einen Berg von extra Papieren und der Keller war ein Hochsicherheitstrakt. Aber wer so blöd ist, sich eine Mamba auf dem Schwarzmarkt zu holen, nur weil sie "cool" ist hat sich seinen Darwin Award echt verdient.
    Andere "Extras" gibt's für Haustierhalter normalerweise eh nicht, für eine Entnahme aus der Natur müßte da schon ein berechtigtes wissenschaftliches Interesse nachgewiesen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Stef,

    habe mich nur auf die Haltung von B. bombina und H. arborea berufen - hier in diesem Thema wurde gesagt, dass man für diese Tierarten eine Sondergenehmigung braucht. Laut meinen Informationen muss man die Tiere aber nur mit einem Nachzuchtbeleg anmelden.

    In Bezug auf Gifttierhaltung (worunter in manchen Bundesländern auch Spinnen, Pfeilgiftfrösche etc. falllen) gibt es z.T. andere Regelungen. Aber auch hier kann man nicht verallgemeinern, in Baden-Württemberg sieht es ganz anders aus als in Hessen oder Berlin.

    LG, Robert

  • Sie sind nur meldepflichtig und aufgrund ihres Schutzstatus ist die Entnahme aus der Natur verboten.

    Aber da alle in Europa lebenden Amphibien und Reptilien vom aussterben bedrot sind...

    Naja, sie sind alle geschützt. Es gibt zwar seltene Arten (Rotbauchunke), aber es gibt auch sehr häufige Arten (Teichmolch, Erdkröte, Teichfrosch, Grasfrosch), häufige Arten (Bergmolch, Kreuzkröte) und noch einige mäßig häufige Arten, wie z.B. der Laubfrosch (nach Rote Liste BRD, 2009). Wenn du dann weiter nach Süden fährst ist dort der Laubfrosch sehr häufig und im Osten ist B. bombina sehr häufig und alles andere als vom Aussterben bedroht.